Das Inkrafttreten für die verpflichtende technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen wird von 1. Jänner auf 1. April 2017 verschoben.
Ab 1. April 2017 muss jede Registrierkasse auch einen definierten Manipulationsschutz integriert haben. Der Gesetzgeber gibt hier kein dediziertes System vor. Dadurch ergeben sich mehrere Möglichkeiten dem neuen Gesetz zu entsprechen:
- Einbau der Funktionen in das bestehende Kassensystem (RKSV Modul) mit lokaler Sicherheit und Signaturkartenmodul.
- Der Gesetzgeber erlaubt Unternehmen mit mehr als 30 Registrierkassen die Herstellung eines „geschlossenen Gesamtsystems“ als kostengünstige Alternative zur Ausstattung aller Filialen / Kassen mit technischen Einrichtungen. Voraussetzung ist dann ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen. Hier muss auch eine software-seitige Einheit für die Manipulationssicherheit eingebaut und nachgewiesen werden, dafür entfällt die Hardware für die Signatureinheit.
Falls Sie sich noch nicht entschieden haben, welche der Varianten für Sie vorteilhafter ist, bietet sich eventuell ein vorbereitender Workshop an.
Paul Voithofer ist Gutachter für IT (speziell: Kassensysteme) und für Buchprüfung. Er versteht daher die einschlägigen Vorschriften „aus beiden relevanten Blickwinkeln“
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