Ich habe in den letzten Jahren regelmäßig Aufträge für Gutachten bekommen, die sich mit IT – Lösungen befassen.
Der Klassiker: Kunde und Lieferant sind sich uneins, ob denn die gelieferte Software oder Leistung dem Vertrag entspricht.
Oft ist der Kunde der Meinung, dass die gelieferter Software nicht den Erwartungen entspricht oder schlicht unbrauchbar ist.
Was spannend ist: Auch Lieferanten verzweifeln, weil Kunden überzogene Erwartungen haben. Ich habe daher auch immer wieder von Software- oder Systemlieferanten den Auftrag zur Gutachtenserstellung erhalten.
Was sind die häufigsten Fragestellungen?
- Entsprechen Software oder Leistung dem Stand der Technik?
- Sind die gerügten Mängel gerechtfertigt?
- Sind die Mängel behebbar?
Meist wirkt der Gutachter als Mediator – da ja in einem Gutachten auf Basis von Fakten und Beispielen argumentiert wird, ist zumindest eine gemeinsame Faktenbasis für beide Seiten gegeben.
Das beruhigt dann meist die Gemüter und führt zu einer sachlichen Einigung …
Und was einem als Sachverständiger noch so alles unterkommen kann, habe ich noch kurz vermerkt:
- Nachweis der Echtheit/Fälschung von Datenaufzeichnungen im Rahmen von Strafverfahren
- Nachweis des Datendiebstahls
- Wertermittlung selbsterstellter Software im Rahmen einer Insolvenz
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